Jeder Gast erklärt sich mit Betreten unserer Bowlinghalle mit dieser Hausordnung einverstanden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Bowlinghalle videoüberwacht.
Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Anlauflinien nicht übertreten, die Bahnen sind geölt. Rutschgefahr! Eltern haften für ihre Kinder.
Nicht in die Ballrückläufe greifen, oder Gegenstände auf oder in die Ballrückläufe stecken. Verletzungsgefahr!
Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr auf die Bahn geworfen werden.
Die Nutzung mitgebrachter Bowlingbälle erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Strike Bowling GmbH ist ausgeschlossen.
Es wird nur in Bowlingschuhen auf den Bowlingbahnen gespielt. Die Bowlinghalle darf mit den Leihschuhen nicht verlassen werden.
Pro Bahn wird entweder ein Ausweis oder 10€ pro Person verlangt, als Einsatz für die Bowlingschuhe.
Die Mietgebühr für Bahnen und Schuhe werden am Counter in einer Summe pro Bahn und Gruppe bezahlt.
Speisen und Getränke sind beim Servicepersonal immer sofort zu bezahlen.
Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden, werden anteilig abgerechnet.
Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises.
Der Reservierungsanspruch verfällt 15 Minuten nach der gebuchten Anfangszeit.
Nicht in Anspruch genommene Reservierungszeiten können mit € 25,- pro Bahnstunde berechnet werden.
Die Strike Bowling GmbH behält sich vor, Bahnen abweichend vom Reservierungsplan zu belegen. Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen.
Die Strike Bowling GmbH übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände jeder Art (Garderobe, Taschen, Schirme, Handys).
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken- jeder Art- ist nicht gestattet.
Sichtlich angetrunkene Personen haben keinen Zutritt.
An Jugendliche und alkoholisierte Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt.
Die Benutzung der Sportwettterminals ist ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet. Es ist immer nur eine spielende Person pro Gerät zulässig.
Die Strike Bowling GmbH behält sich das Recht vor Personen die unangenehm, durch ihre Handlungen oder ihr Benehmen, auffallen des Lokals zu verweisen. Bewusstes zuwiderhandeln wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Die Toiletten stehen ausschließlich unseren Kunden kostenlos zur Verfügung.
Vandalismus und mutwilliges beschädigen oder zerstören von Eigentum der Strike Bowling GmbH werden unverzüglich zur Anzeige gebracht und haben ein sofortiges Lokalverbot zur Folge.
Der Aufenthalt im Spielhallen Bereich ist ausschließlich Personen vorbehalten, die die unmittelbare Absicht haben eines der Spielgeräte zu benutzen.
Der Aufenthalt im gesamten Lokal ist nur zulässig in Verbindung mit einer getätigten Konsumation bzw. Kaufleistung (z.B. Bowling, Billard, Gastronomie)
Den Aufforderungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
Eltern haften für ihre Kinder (Verletzung oder Beschädigung von Spielgeräten)
Die Nutzung aller Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Strike Bowling GmbH übernimmt keine Haftung bei Verletzungen.
Mit dem Eintritt in den Phoenix Bowling Park stimmen Sie zu, dass Sie auf Fotos die vor Ort gemacht werden, abgebildet sein dürfen. Falls Sie mit der Nutzung oder der Art der Verwendung auf unseren Medien nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, uns auf das Foto schriftlich unter [email protected] aufmerksam zu machen und wir werden es von unseren Medien löschen (siehe AGBs).
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.